
Portugal
Regularien für das Arbeiten in Portugal
Überblick
Portugal ist für viele Unternehmen ein attraktiver Standort – sei es für temporäre Projektarbeit, mobile Arbeit unter südlicher Sonne oder klassisch im Rahmen einer Entsendung. Doch auch in diesem beliebten EU-Land gelten spezifische Regeln, wenn Mitarbeitende dort tätig werden. Wer steuerliche Risiken, Sozialversicherungsfallen oder arbeitsrechtliche Konflikte vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig mit den portugiesischen Vorgaben vertraut machen.
Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten bei Entsendungen, Dienstreisen und Workations in Portugal bestehen – kompakt, praxisnah und auf dem neuesten Stand.
EU Entsenderichtlinie
Notwendige Dokumente
Die folgenden Dokumente müssen aufbewahrt und den portugiesischen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden:
- Arbeitsvertrag/schriftliches Dokument mit Informationen über die Arbeitsbedingungen
- Dokumentation der Vergütung, einschließlich Zahlungsnachweis
- Arbeitszeitaufzeichnungen mit Angabe von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
Ausländische Arbeitgeber müssen die oben aufgeführten Dokumente für ein Jahr nach Ende der Entsendung aufbewahren.
Kontaktperson in Portugal
Der ausländische Arbeitgeber muss eine Kontaktperson in Portugal benennen, welche die für die Entsendung relevanten Dokumente aufbewahrt und im Namen des ausländischen Arbeitgebers mit den portugiesischen Behörden und gegebenenfalls mit den Sozialpartnern über Tarifverhandlungen kommuniziert.
Wenn ausländische Arbeitgeber es versäumen, die Behörden über die Entsendung zu informieren, wenn die Angaben in der Entsendungsmitteilung unrichtig oder unvollständig sind oder wenn die Stelle, die die entsandten Arbeitnehmer:innen empfängt, keine angemessenen Kontrollen bei ausländischen Arbeitgebern durchführt, kann eine Verwaltungsstrafe von maximal 9.690 EUR pro entsandter/m Arbeitnehmer:in verhängt werden.
Wird die Meldung über die Entsendung nicht über die oben genannte E-Mail an die Behörden übermittelt, müssen ausländische Arbeitgeber mit einem Bußgeld von maximal 1.530 EUR pro entsandter/m Arbeitnehmer:in rechnen.
Arbeitsrecht
Mindestlohn
Ab 2025 wird der Mindestlohn in Portugal auf 1015 EUR pro Monat festgelegt. Dieser Mindestlohn ist nicht abhängig von Beruf, Branche oder Alter. Er gilt für alle Arbeitnehmer.
Es gibt keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge.
Arbeitszeit
Die Standardarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag / 40 Stunden pro Woche.
Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeitgesetzen führen.
Sozialversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer aus einem EU-Land nach Portugal entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die portugiesischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein portugiesischer Arbeitgeber verhalten.
Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitragsnachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungsaufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.
Einkommensteuer
Es gibt keinen Mindestzeitraum, innerhalb dessen ein/e entsandte/r Arbeitnehmer:in keine Steuern auf sein Arbeitseinkommen in Portugal zahlen muss.
- Entsandte Arbeitnehmer:innen, die nicht in Portugal steuerlich ansässig sind und bei denen Portugal das Recht hat, Einkünfte aus einer im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens ausgeübten Tätigkeit zu besteuern, müssen in Portugal Steuern auf Einkünfte aus portugiesischer Quelle entrichten
- Entsandte Arbeitnehmer:innen müssen auch in Portugal eine Steuererklärung abgeben
- Wenn ausländische Arbeitgeber keinen Geschäftssitz in Portugal haben, müssen sie streng genommen keine portugiesische Lohn- und Gehaltsabrechnung für Zwecke der Einkommensteuereinbehaltung führen
Zusätzliche Informationen
Ausländische Arbeitgeber und Unternehmen, die entsandte Arbeitnehmer aufnehmen, sind gemeinsam für eine angemessene und angemessene Vergütung der entsandten Arbeitnehmer verantwortlich.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.
Einreise & Visa
Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufenthaltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.
Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.
Betriebsstätte
Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinnzuweisung, Einreichung der Körperschaftsteuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuerverpflichtungen.
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