Remote Arbeiten im Ausland? Warum eine A1-Bescheinigung notwendig ist
Ob am Strand von Portugal, in einer Berghütte in Österreich oder beim Familienbesuch in Polen: Immer mehr Arbeitnehmende wünschen sich die Möglichkeit, zeitweise aus dem Ausland zu arbeiten – ohne Urlaub zu nehmen. Der Trend zur Workation ist längst Realität. Für Unternehmen bringt das jedoch nicht nur organisatorische, sondern vor allem sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen mit sich. Im Mittelpunkt steht die oft unterschätzte A1-Bescheinigung.
Workation = Auslandstätigkeit mit A1-Pflicht
Auch wenn es sich nicht um eine klassische Entsendung oder Dienstreise handelt, wird bei einer Workation weiterhin eine Erwerbstätigkeit für ein deutsches Unternehmen ausgeübt – nur eben temporär aus dem Ausland. Aus Sicht der Sozialversicherung ist das relevant.
Das bedeutet: Eine A1-Bescheinigung ist auch bei einer Workation erforderlich, sofern der Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz stattfindet.
Was ist eine A1-Bescheinigung und wozu dient sie?
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass eine arbeitnehmende Person weiterhin im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes (z. B. Deutschland) verbleibt, obwohl sie vorübergehend im Ausland arbeitet. Sie verhindert, dass Versicherungsbeiträge zusätzlich im Aufenthaltsstaat fällig werden, und schafft Rechtssicherheit für Arbeitgebende und Mitarbeitende.
Wann ist eine A1-Bescheinigung bei Workation notwendig?
- Remote Work aus dem EU-Ausland (z. B. 3 Wochen in Italien): A1 nötig
- Homeoffice aus dem Ferienhaus in Spanien: A1 nötig
- Arbeiten vom Wohnsitz der Familie im EU-Ausland: A1 nötig
- Urlaub ohne Arbeitsleistung: Keine A1 erforderlich
Wichtig: Die Dauer des Aufenthalts spielt keine Rolle – selbst für wenige Tage Homeoffice im Ausland ist ein A1-Nachweis gesetzlich vorgesehen.Wer ist für die Beantragung verantwortlich?
Wer ist für die Beantragung verantwortlich?
Der Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung muss immer vom Arbeitgeber gestellt werden – auch wenn die Initiative zur Workation von der oder dem Mitarbeitenden ausgeht.
Beantragt wird die A1-Bescheinigung in der Regel bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Bei privat Versicherten oder bestimmten Statusgruppen (z. B. Beamte) kann auch die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein.
Ablauf der Antragstellung (vereinfachte Übersicht)
- Mitarbeitende melden geplante Workation an
- HR prüft den rechtlichen Rahmen (Zielstaat, Zeitraum, Arbeitsort)
- A1-Antrag wird digital eingereicht (z. B. via sv.net oder Lohnsoftware)
- Bescheinigung wird bereitgestellt und sollte während der Workation verfügbar sein
Tipp: Einige Staaten verlangen Mitführungspflicht, auch bei Remote Work – idealerweise liegt die A1 digital oder ausgedruckt vor.
Risiken bei fehlender A1-Bescheinigung im Ausland
Wer Workations zulässt, ohne für eine gültige A1-Bescheinigung zu sorgen, riskiert:
- Doppelversicherungsbeiträge im Aufenthaltsstaat
- Sanktionen oder Bußgelder bei Prüfungen
- Versicherungsrechtliche Unsicherheiten bei Krankheit oder Unfall
- Haftungsrisiken für Arbeitgeber
Insbesondere in Ländern wie Österreich, Frankreich oder der Schweiz wird die A1-Regelung zunehmend kontrolliert – auch bei digitalen Nomaden und Workation-Fällen.
So bleiben Unternehmen compliant: Empfehlungen für HR & Global Mobility
- Klare Workation-Policy definieren: Wer darf wann und wohin?
- Meldeprozesse einführen: Frühzeitige Info an HR als Voraussetzung
- Standardisiertes A1-Verfahren implementieren
- Länderabhängige Vorgaben beachten (z. B. Mindestaufenthalte, Registrierungspflichten)
- Tools zur Verwaltung von Auslandsaufenthalten nutzen
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Vorteile:
- Automatische Erkennung A1-pflichtiger Fälle
- Direkte Kommunikation mit Krankenkassen
- Integration in HRIS & Travel Tools
- Reduktion manueller Fehlerquellen
- Schnelle, skalierbare Prozesse für moderne Arbeitsmodelle
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Fazit: Workation ist flexibel – Sozialversicherungspflicht nicht
So attraktiv Workations auch sind: Für HR-Verantwortliche gehört die A1-Bescheinigung fest in den Planungsprozess. Denn rechtlich bleibt die Tätigkeit im Ausland versicherungspflichtig – auch unter Palmen, im Coworking Space oder auf dem Balkon in Lissabon. Wer vorausschauend handelt und digitale Prozesse nutzt, bietet den Mitarbeitenden die gewünschte Flexibilität – ohne rechtliche Risiken einzugehen.
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