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EU Entsenderichtlinie

Entsendung vs. Dienstreise – Was rechtlich und steuerlich zählt

Im globalisierten Arbeitsalltag sind beruflich bedingte Auslandsaufenthalte längst keine Ausnahme mehr. Doch viele Unternehmen und Beschäftigte kennen die genauen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben nicht – und das kann teuer werden. Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen bei der Entsendung und der Dienstreise im Ausland. Erfahren Sie mehr über Begriffe & Vorschriften bei Entsendungen in die EU.

Entsendung Definition vs. Dienstreise Definition

Zunächst ist es wichtig, die Begriffe sauber zu trennen:

  • Dienstreise Definition: Eine Dienstreise ist ein zeitlich befristeter, auswärtiger Einsatz eines Arbeitnehmers außerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitsstätte, typischerweise innerhalb eines Landes, zunehmend aber auch im Ausland. Der Arbeitgeber bleibt weiterhin in Deutschland ansässig.
  • Entsendung Definition: Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen Land arbeitet, aber weiterhin von seinem deutschen Arbeitgeber beschäftigt und bezahlt wird. Die Dauer und Art der Tätigkeit können dabei variieren – entscheidend ist jedoch: Die Arbeit findet im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb Deutschlands statt.

Der Unterschied hat große Auswirkungen auf die Meldepflichten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dienstreise ist auch Entsendung – rechtlich gesehen

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass eine Dienstreise ins Ausland nicht als Entsendung gilt. Doch genau das ist der Fall – aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist jede Dienstreise ins Ausland automatisch eine Entsendung.

Das bedeutet:
Egal, ob ein Mitarbeiter für wenige Stunden zu einem Meeting, einer Schulung oder einer Konferenz ins Ausland reist – es handelt sich um eine Entsendung im Sinne der EU-Verordnung zur Koordinierung der Sozialsysteme.

Warum ist das wichtig?

Die sogenannte A1-Bescheinigung ist Pflicht – auch bei einer eintägigen Reise. Sie bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt und nicht im Ausland versichert werden muss.

A1-Bescheinigung – Pflicht ab dem ersten Tag

Ein weiteres Missverständnis lautet:
„Eine Entsendung muss erst ab einem längeren Aufenthalt gemeldet werden.“
Das ist falsch. Die Pflicht zur Beantragung einer A1-Bescheinigung gilt ab dem ersten Tag der Auslandstätigkeit – auch wenn der Aufenthalt nur wenige Stunden dauert.

Ebenfalls falsch ist die Annahme:
„Die Teilnahme an Konferenzen oder Schulungen ist ausgenommen.“
Auch in diesen Fällen ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Denn sobald ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird – auch passiv durch Teilnahme an Veranstaltungen – greifen die Regelungen zur Sozialversicherung.

Und:
„Einmal beantragt, immer gültig.“
Auch das stimmt nicht. Für jede einzelne Dienstreise muss eine neue A1-Bescheinigung beantragt werden, es sei denn, es handelt sich um eine regelmäßige grenzüberschreitende Tätigkeit, die explizit so gemeldet wurde.

Was bei einer Entsendung oder Auslandsdienstreise nötig ist

Wer Mitarbeiter ins Ausland schickt – egal ob zur Konferenz oder für ein Projekt – muss mehrere rechtliche Aspekte beachten:

  1. A1-Bescheinigung
    Diese bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland sozialversichert ist und nicht dem System des Gastlandes unterliegt.
  2. Meldung bei den Behörden im Gastland
    Viele Länder verlangen eine zusätzliche Entsendemeldung, meist über Onlineportale. Diese Pflicht besteht auch bei kurzen Aufenthalten.
  3. Länderspezifische Vorschriften
    Je nach Zielland gelten zusätzliche Anforderungen:
    • Mindestlohnvorgaben (z. B. in Frankreich oder Luxemburg)
    • Betriebsstättenregelungen, wenn die Tätigkeit im Ausland als dauerhafte wirtschaftliche Präsenz gilt
    • Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Nachweise über Arbeitszeit, Unterkunft, Arbeitsvertrag in der Landessprache)
  4. Steuerliche Aspekte
    Ab einer bestimmten Dauer oder bei wiederkehrenden Aufenthalten können steuerliche Verpflichtungen im Einsatzland entstehen, z. B. Lohnsteuerpflicht oder Betriebsstättengründung.

Unterstützung bei Entsendung & Dienstreisen mit premote

Eine Dienstreise im Ausland kann schnell zur Entsendung mit umfassenden rechtlichen Pflichten werden. Unternehmen sollten daher bereits bei der Planung klären:

  • Liegt eine einfache Dienstreise oder eine Entsendung vor?
  • Ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?
  • Welche zusätzlichen Meldungen oder Vorgaben gelten im Zielland?

Die Einhaltung aller Vorgaben ist komplex – insbesondere bei häufig wechselnden Zielstaaten, verschiedenen Meldeportalen und länderspezifischen Regelungen wie Mindestlohn oder Arbeitsrecht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, profitiert von der intuitiven, automatisierten Lösung von premote.

Wir begleiten digital und rechtskonform durch alle Prozesse rund um Entsendungen und A1-Bescheinigungen – von der Beantragung über die länderspezifische Meldung bis hin zur Einhaltung lokaler Vorgaben. Besonders praktisch: premote unterstützt auch bei kurzfristigen Dienstreisen und stellt sicher, dass alle Dokumente fristgerecht und korrekt eingereicht werden.

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Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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