
Norwegen
Regularien für das Arbeiten in Norwegen
Überblick
Norwegen ist nicht nur landschaftlich ein attraktives Ziel – auch beruflich bietet das Land vielfältige Chancen für Unternehmen und Mitarbeitende. Ob langfristige Entsendung, kurzfristige Dienstreise oder flexible Workation: Wer in Norwegen arbeitet, muss bestimmte rechtliche und administrative Vorgaben einhalten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Bestimmungen, Pflichten und praktischen Hinweise, damit Ihr Auslandseinsatz reibungslos verläuft.
EU Entsenderichtlinie
Anforderungen für die Meldung
- Für Dienstreisen gibt es keine Registrierungspflicht.
- wenn Arbeitnehmer:innen nach Norwegen entsandt werden, müssen sie bei den norwegischen Steuerbehörden mit dem Formular RF-1198 registriert werden
- Bei der Ankunft in Norwegen müssen entsandte Arbeitnehmer:innen einer Ausweiskontrolle in einem örtlichen Büro beiwohnen, wo ihnen eine norwegische Ausweisnummer zugewiesen wird
Notwendige Dokumente
Während der Entsendung müssen folgenden Dokumente am Arbeitsort verfügbar sein und aufbewahrt werden:
- Arbeitszeitnachweise
- Lohnabrechnungen
Die Unterlagen müssen entweder in norwegischer, schwedischer, dänischer oder englischer Sprache verfügbar sein. Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber von den Behörden verlangt werden.
Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde kann Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften in Form von Verwaltungsanordnungen, Bußgeldern oder Strafen für schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften verhängen.
Arbeitsrecht
Mindestlohn
In Norwegen gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
- Die Entlohnung wird zwischen den Parteien des Arbeitsmarktes entweder individuell oder kollektiv ausgehandelt
- Für bestimmte Branchen gibt es allgemein gültige Tarifverträge, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern verbindliche Mindestlöhne vorsehen
- Die Höhe der Löhne ändert sich jährlich und richtet sich nach Qualifikation, Berufserfahrung usw.
- Allgemein gültige Tarifverträge mit Mindestlöhnen gibt es in folgenden Branchen: Elektroindustrie, Fischverarbeitungsbetriebe, Hotel- und Gaststättengewerbe und Verkehrsgewerbe (sowohl Güter- als auch Personenverkehr)
Arbeitszeit
Die Höchstarbeitszeit beträgt 9 Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche.
- Eine geringere Arbeitszeit kann gemäß dem allgemein gültigen Tarifvertrag oder dem auf nationaler Ebene geltenden Tarifvertrag gelten
- Die Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag festzulegen
Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeitgesetzen führen.
Sozialversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer aus einem EU-Land nach Norwegen entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die norwegischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein norwegischer Arbeitgeber verhalten.
Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitragsnachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungsaufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.
Einkommensteuer
Es gibt keinen Mindestzeitraum, in dem ein entsandter Arbeitnehmer in Norwegen keine Steuern auf sein Arbeitseinkommen zahlen muss. In der Regel wird eine Arbeitstätigkeit in Norwegen ab dem ersten Arbeitstag als steuerpflichtig angesehen.
Ausländische Arbeitgeber müssen:
- sich in Norwegen registrieren lassen
- die Löhne monatlich an die norwegischen Steuerbehörden melden
- den Steuerabzug auf der Grundlage der Steuerkarte des/der Arbeitnehmer:in vornehmen
- ein Konto für den Steuerabzug einrichten,
- die Abzüge zweimonatlich an die Steuerbehörden überweisen,
- monatliche Lohnabrechnungen und eine jährliche Übersicht über die Zahlungen erstellen
Reisekosten & Zulagen
Ausländische Arbeitgeber müssen die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung bei Reisen innerhalb Norwegens übernehmen.
- Zulagen, die im Zusammenhang mit einer Entsendung gewährt werden, gelten in der Regel als Teil des Arbeitsentgelts, es sei denn, sie werden als Erstattung von Kosten gezahlt, die im Zusammenhang mit der Entsendung entstanden sind, u. a. Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung.
- Geht aus dem Arbeits- und/oder Entsendungsvertrag nicht eindeutig hervor, ob es sich bei der betreffenden Zulage um eine Lohnersatzleistung oder eine Aufwandsentschädigung handelt, wird sie in der Regel als Aufwandsentschädigung betrachtet.
Öffentliche Ausschreibungen
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sind vertraglich verpflichtet, den Mindestlohn gemäß dem auf nationaler Ebene geltenden Tarifvertrag oder dem allgemein gültigen Tarifvertrag anzuwenden. Dies sollte vor der Einreichung eines Angebots geprüft werden.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.
Einreise & Visa
Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufenthaltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.
Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.
Betriebsstätte
Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinnzuweisung, Einreichung der Körperschaftsteuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuerverpflichtungen.
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