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Compliance

Einreisebestimmungen USA 2025: Aktuelle Regeln & Tipps

2025 bringt neue Vorgaben mit sich, insbesondere beim ESTA Antrag für die USA, der nach wie vor die Grundlage für viele kurzfristige Dienstreisen bildet. Doch auch formale Änderungen wie die verpflichtende binäre Geschlechtsangabe oder die anhaltende Visumspflicht nach Kuba-Aufenthalten haben unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Prozesse. In diesem Artikel erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anforderungen für eine rechtskonforme und reibungslose Einreise in die USA – speziell zugeschnitten auf Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeitende in die Vereinigten Staaten entsenden.

ESTA USA – wichtigste Fakten 2025 

  • Gebühr: 21 US-$ (4 US-$ Bearbeitung + 17 US-$ Tourismusabgabe)
  • Gültigkeit: Zwei Jahre bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses
  • Grenzübertritte: Seit 1. Oktober 2022 ist ESTA auch an den Landgrenzen zu Kanada und Mexiko vorgeschrieben
  • Kinder: Benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass (ePass) und eine eigene ESTA-Genehmigung
  • Geschlechtseintrag (neu seit 29. Januar 2025):
    Im ESTA-Formular sind nur noch die Auswahloptionen „männlich“ oder „weiblich“ verfügbar. Maßgeblich ist der bei Geburt eingetragene Geschlechtseintrag.
    Mitarbeitende mit dem Geschlechtseintrag „X“ oder einem geänderten Eintrag müssen zusätzlich
    • eine Geburtsurkunde oder
    • einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister
      mitführen.
      Das Auswärtige Amt empfiehlt, im Zweifelsfall frühzeitig die zuständige US-Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Hinweis: Der ESTA Antrag USA sollte spätestens 72 Stunden vor Abreise online über esta.cbp.dhs.gov gestellt werden. Vermeiden Sie kostenpflichtige Drittanbieter.

Aktuelle Änderungen 2023 – 2025 im Überblick

  • 12. Mai 2023: Aufhebung der Impf- und Testpflicht für Flugreisende – keine COVID-19-Nachweise mehr erforderlich
  • 11. März 2025: Pflichtimpfungen für Einwanderungsvisa entfallen (für Geschäftsreisende ohne Bedeutung)
  • 29. Januar 2025: Nur noch binäre Geschlechtsangabe im ESTA möglich; zusätzliche Nachweise bei abweichendem Eintrag verpflichtend
  • Seit 12. Januar 2021 (unverändert): Mitarbeitende, die Kuba besucht haben oder die kubanische Staatsbürgerschaft besitzen, sind nicht ESTA-berechtigt und benötigen ein B-Visum

Reisen nach Kuba – Auswirkungen auf das ESTA in den USA

Wenn Mitarbeitende Kuba am oder nach dem 12. Januar 2021 besucht haben oder zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft auch die kubanische besitzen, sind sie von der Teilnahme am Visa Waiver Program ausgeschlossen.

In diesen Fällen ist zwingend ein B-Visum zu beantragen – auch für kurzfristige Geschäftsreisen. Die im Januar 2025 angekündigte Streichung Kubas von der US-Terrorliste hat bislang keine praktische Änderung dieser Regel bewirkt.

Entscheidungsbefugnis der US-Grenzbeamten

Bitte beachten Sie: Weder eine gültige ESTA noch ein Visum garantieren die Einreise USA.
Die finale Entscheidung trifft immer der CBP Officer (Customs and Border Protection) bei der Ankunft.

Wir empfehlen, dass Mitarbeitende folgende Unterlagen mitführen:

  • Nachweis über Rück- oder Weiterreise (z. B. Flugbuchung)
  • Einladungsschreiben oder Reisezwecknachweis
  • Buchungsnachweise zur Unterkunft
  • ggf. Entsendungsvertrag oder Projektauftrag

Ein Einspruch gegen eine Einreiseverweigerung ist nicht möglich. Auch deutsche Auslandsvertretungen können keine Rücknahme erwirken.

Pflichten & Risiken bei der ESTA-Registrierung

Im Online-Antrag muss der korrekte Aufenthaltszweck angegeben werden (z. B. geschäftlich, keine Erwerbstätigkeit in den USA).

Falschangaben oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der 90-Tage-Frist können zu

  • Abschiebehaft,
  • Abschiebung und
  • zukünftigen Visum Verweigerungen führen.

Dies kann erhebliche Folgen für die unternehmerische Handlungsfähigkeit nach sich ziehen – besonders bei Schlüsselpersonal.

ESTA Antrag – Schritt-für-Schritt-Checkliste

  1. Elektronischen Reisepass (ePass) bereithalten
  2. Online-Formular ausfüllen (Dauer: 20–30 Minuten)
  3. Geschlechtseintrag gemäß Geburtsurkunde wählen („männlich“/„weiblich“)
  4. ESTA-Gebühr (21 US-$) per Kreditkarte oder PayPal bezahlen
  5. Genehmigung abwarten (oft innerhalb 1 Stunde)
  6. ESTA-Nummer beim Flug-Check-in angeben
  7. Geburtsurkunde mitführen, wenn Eintrag vom Geburtsgeschlecht abweicht

Weitere Tipps für Einreise in die USA

  • Passgültigkeit: Für deutsche Staatsangehörige muss der Reisepass nur bis zum Rückreisedatum gültig sein – keine 6-Monats-Regel
  • Zoll- und Lebensmitteldeklaration: Mitarbeitende sollten alle Lebensmittel und Mitbringsel korrekt deklarieren
  • TSA PreCheck / Global Entry: Für Vielreisende lohnend, allerdings gestiegene Gebühren (Global Entry: 120 US-$)
  • Reisen über Kanada/Mexiko: Auch hier ist eine gültige ESTA erforderlich
  • Digitale Sicherung: ESTA-Bestätigung als PDF speichern und lokal verfügbar halten

Fazit

Für Unternehmen bleibt das ESTA in der USA auch 2025 ein zentraler Bestandteil der globalen Mobilitätsstrategie – insbesondere bei kurzfristigen Reisen im Rahmen von Projekten, Kundenterminen oder Messen.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an korrekte Daten, formale Nachweise und die individuelle Einschätzung des Grenzpersonals.

Indem Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig informieren und geeignete Prozesse für den ESTA Antrag in den USA etablieren und auch Sonderfälle (z. B. Kuba-Reisen oder Geschlechtsabweichungen) klar regeln, sichern Sie nicht nur die Einreise in die USA, sondern auch die Handlungsfähigkeit Ihrer internationalen Teams.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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