
Italien
Regularien für das Arbeiten in Italien
Überblick
Italien ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsland, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftspartner für viele Unternehmen in Europa. Immer häufiger kommt es vor, dass Fachkräfte aus Deutschland für Projekte, Montagearbeiten oder Dienstleistungen zeitweise nach Italien entsendet werden. Doch wer in Italien arbeitet, sei es im Rahmen einer Entsendung oder Dienstreise, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Besonders wichtig sind dabei die Meldepflichten, Regelungen zum Mindestlohn in Italien sowie arbeitsrechtliche Vorschriften, die je nach Branche stark variieren können. In diesem Artikel erfahren Sie, was Unternehmen und Beschäftigte bei der Entsendung nach Italien beachten müssen – von der rechtssicheren Vorbereitung bis zur Einhaltung italienischer Arbeitsstandards.
EU Entsenderichtlinie
Welche Anforderungen gelten?
- Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden, müssen die entsandten Arbeitnehmer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Entsendung registrieren.
- Jede Änderung der Entsendung muss innerhalb von 5 Tagen nach deren Eintreten gemeldet werden.
- Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular, das in italienischer und englischer Sprache verfügbar ist. Das Anmeldeformular muss vom ausländischen Arbeitgeber ausgefüllt und eingereicht werden.
Notwendige Dokumente
Ausländische Arbeitgeber müssen den spanischen Behörden auf deren Anfrage die folgenden Dokumente vorlegen:
- Arbeitsvertrag des/r entsandten Arbeitnehmer:in oder ein gleichwertiges Dokument, das die Beschäftigungsbedingungen bestätigt
- Arbeitszeit, einschließlich Beginn und Ende der Arbeit und Anzahl der täglichen Arbeitsstunden
- Entgelt (Gehaltsabrechnungen)
- Entsendungsdokument (Entsendungsschreiben oder ähnliches)
- A1 Bescheinigung der Sozialversicherung
Diese Dokumente müssen ins Italienische übersetzt und während der Entsendung und 2 Jahre nach Beendigung der Entsendung aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden.
Kontaktperson in Italien
Bevor die Entsendung beginnen kann, müssen ausländische Arbeitgeber eine Person benennen, die die für die Entsendung nach Italien erforderlichen Unterlagen aufbewahrt und in der Lage ist, Dokumente zu versenden und zu empfangen und mit den Behörden und den zuständigen Gewerkschaften in Italien zu kommunizieren. Diese Person muss ihren Wohnsitz in Italien haben.
Verwaltungsgeldstrafen bei Nichteinhaltung können wie folgt aussehen:
- 180 - 600 EUR für die Nichtregistrierung von Entsendungen (einschließlich verspäteter und falscher Registrierung)
- 600 - 3.600 EUR pro entsandtem Arbeitnehmer für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten
- 2.400 - 7.200 EUR für die Nichtbenennung eines Verbindungsbeamten oder Aufzeichnungspflichtigen
Die Gesamtsumme aller Sanktionen darf 180.000 EUR nicht überschreiten. Wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass die Entsendung nicht echt ist, können Geldbußen von 50 EUR pro entsandtem Arbeitnehmer und Tag verhängt werden (mindestens 5.000 EUR - höchstens 50.000 EUR).
Arbeitsrecht
Mindestlohn
In Italien gibt es keinen Mindestlohn auf nationaler Ebene. Der Mindestlohn wird durch Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den verschiedenen Arbeitnehmergewerkschaften festgelegt. Aus diesem Grund muss der Mindestlohn von Fall zu Fall festgelegt werden. Im Allgemeinen umfasst das Entgelt Posten wie Grundgehalt, Überstundenvergütung, Dienstaltersgeschenke, bezahlter Urlaub, Zusatzleistungen usw. Jeder Tarifvertrag (CBA) legt die Vergütungsbestandteile und die Bedingungen für deren Gewährung fest.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten werden im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt.
Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeitgesetzen führen.
Sozialversicherung
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in aus einem EU-Land nach Italien entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die italienischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein italienischer Arbeitgeber verhalten.
Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitragsnachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungsaufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.
Einkommenssteuer
Im Allgemeinen gibt es keine steuerlichen Auswirkungen für entsandte Arbeitnehmer, wenn die Zeit, die sie in Italien verbringen, 183 Tage im Jahr nicht überschreitet. Falls Steuerpflichten entstehen, ist der entsandte Arbeitnehmer verpflichtet, diese zu erfüllen. Ausländische Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Lohnsteuern für ihre steuerpflichtigen entsandten Arbeitnehmer in Italien einzubehalten, solange der ausländische Arbeitgeber keinen tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, keinen eingetragenen Sitz oder eine ständige Niederlassung in Italien hat.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.
Einreise & Visa
Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufenthaltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.
Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.
Betriebsstätte
Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinnzuweisung, Einreichung der Körperschaftsteuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuerverpflichtungen.
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