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Regularien für das Arbeiten in Tschechien

Überblick

Tschechien zieht mit seiner zentralen Lage, stabilen Infrastruktur und hohen Lebensqualität immer mehr internationale Fachkräfte, mobile Teams und digitale Nomaden an. Ob für ein kurzfristiges Projekt, eine längere Dienstreise oder eine flexible Workation – wer in Tschechien arbeitet, muss bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Diese reichen von Meldepflichten bei den tschechischen Behörden über Regelungen zur Arbeitszeit und Entlohnung bis hin zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen. Als EU-Mitgliedstaat bietet Tschechien zwar harmonisierte Rahmenbedingungen, setzt jedoch auch eigene nationale Vorschriften um, die Unternehmen und Arbeitnehmende kennen und beachten sollten.

EU Entsenderichtlinie

Welche Anforderungen gelten?

Ausländische Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entsendung ihrer Mitarbeitenden spätestens am Tag des Arbeitsbeginns schriftlich beim tschechischen Arbeitsamt zu melden. Die Mitteilung muss personenbezogene Daten des entsandten Arbeitnehmers, die Art und den Ort der Tätigkeit sowie die geplante Dauer der Entsendung enthalten. Kommt es zu Änderungen während der Entsendung – etwa bei Arbeitsort, Zeitraum oder Beschäftigungsbedingungen – müssen diese innerhalb von 10 Kalendertagen nachgemeldet werden.

Notwendige Dokumente 

Während der Entsendung müssen am tschechischen Arbeitsort bestimmte Unterlagen in Kopie bereitgehalten werden, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nachweisen – zum Beispiel der Arbeitsvertrag. Diese Dokumente müssen in tschechischer Sprache vorliegen. Eine beglaubigte Übersetzung ist nur dann erforderlich, wenn sie von den Behörden ausdrücklich angefordert wird. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung der Entsendung aufzubewahren.

Gesetzlicher Vertreter in Tschechien

Tschechisches Recht schreibt keine Bestellung eines lokalen gesetzlichen Vertreters für die Entsendung vor. Im Falle einer Arbeitsinspektion kann der ausländische Arbeitgeber durch seine gesetzliche Vertretung auftreten – etwa durch eine befugte Führungskraft, einen HR-Managerin oder einen beauftragten Vertreter. Wichtig ist, dass die Person im Falle einer Kontrolle über alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Entsendung verfügen kann.

Strafen bei Verstoß

Die Nichteinhaltung kann mit Strafen von der Arbeitsaufsichtsbehörde gegen den ausländischen Arbeitgeber geahndet werden.

Beispiele hierfür sind: 

  • Nichteinhaltung des Mindestlohns: Geldbußen bis zu 2 Millionen CZK (ca. 84.000 EUR)
  • Nichteinhaltung der Dokumentation/Übersetzung: Geldbußen bis zu 500.000 CZK (ca. 21.000 EUR)
  • Nichteinhaltung der Meldepflichten: Geldbußen bis zu 500.000 CZK (ca. 21.000 EUR) für bestimmte Verstöße

Arbeitsrecht

Mindestlohn 

Der ab dem 1. Januar 2025 geltende Mindestlohn in Tschechien beträgt 20.800 CZK (etwa 815 EUR) pro Stunde. Das tschechische Arbeitsrecht legt 8 Stufen des „garantierten Lohns“ fest, die den Schwierigkeitsgrad und die Verantwortung der Arbeit widerspiegeln.

Arbeitszeit 

  • Standard-Arbeitstag: 8 Stunden pro Tag, bis zu 48 Stunden an 6 Tagen pro Woche
  • Flexible Verlängerung: Die tägliche Arbeitszeit kann auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern sie über einen Bezugszeitraum von 6 Monaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet

Ausnahmen

30-Tage-Grenze:

Einige Mindeststandards des tschechischen Arbeitsrechts gelten nur, wenn der/die entsandte Arbeitnehmer*in innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 30 Tage bleibt.

Zeitarbeitsagenturen:

Es können andere (oft strengere) Bedingungen gelten, wenn der/die entsandte Arbeitnehmer*in über eine Agentur entsandt wird.

Wichtige Hinweise

Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeit­gesetzen führen.

Sozialversicherung

Wenn ein/e Arbeitnehmer:in aus einem EU-Land nach Tschechien entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:

  • A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
  • ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die tschechischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein tschechischer Arbeitgeber verhalten.
Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitrags­nachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungs­aufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.

Einkommenssteuer

  • Steuerpflicht & „183-Tage-Regel“:
  • Ein/e Entsandte*r, der sich in einem Kalenderjahr (oder 12-Monats-Zeitraum) nicht länger als 183 Tage in der Tschechischen Republik aufhält und dessen Vergütung nicht von/im Namen eines tschechischen Unternehmens gezahlt wird, löst im Allgemeinen keine tschechische Steuerpflicht aus.
  • Die Überschreitung der 183-Tage-Grenze bedeutet in der Regel, dass der ausländische Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer einbehalten muss (er handelt als Lohnvermittler).
Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.

Einreise & Visa

Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufent­haltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.

Wichtige Hinweise

Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.

Betriebsstätte

Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

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