Business Visa vs. Arbeitserlaubnis: Wann eine Work Permit erforderlich ist
Im internationalen Geschäftsverkehr ist es für Unternehmen und Fachkräfte entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte zu verstehen. Dabei kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen einem Business Visa und einer Arbeitserlaubnis (Work Permit) – zwei Dokumenten, die in ihrer Funktion und rechtlichen Bedeutung grundlegend unterschiedlich sind. Dieser Beitrag erläutert die Unterschiede, gibt praxisnahe Länderbeispiele und gibt Ihnen Einblicke in die Funktionen von premote.
Was ist ein Business Visa?
Ein Business Visa erlaubt in der Regel die Einreise zur Durchführung nicht-produktiver, geschäftsbezogener Tätigkeiten.
Dazu zählen beispielsweise:
- Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und Fachveranstaltungen
- Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
- Verhandlungen oder Vertragsabschlüsse
- Markterkundung
Was ein Business Visa nicht abdeckt:
Sobald eine Tätigkeit als produktive Arbeitsleistung eingestuft wird – etwa durch aktive Mitarbeit an Projekten, technischen Einsätzen oder direkter Wertschöpfung vor Ort – überschreitet sie in der Regel die Zulässigkeit eines Business Visa. In solchen Fällen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Was ist eine Arbeitserlaubnis (Work Permit)?
Eine Arbeitserlaubnis (engl. Work Permit) ist eine behördliche Genehmigung zur Ausübung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit im Aufenthaltsland. Sie wird in der Regel für bestimmte Tätigkeiten, Zeiträume und oft in Verbindung mit einem konkreten Arbeitgeber erteilt.
Typische Voraussetzungen für eine Work Permit:
- Nachweis der Qualifikation und Tätigkeit
- Zustimmung eines lokalen Arbeitgebers
- Ggf. arbeitsmarktbezogene Prüfung (z. B. Labour Market Test)
- Einkommensnachweise oder Mindestgehalt
Die Anforderungen variieren je nach Zielland erheblich und sollten frühzeitig geprüft werden.
Warum produktive Arbeit nicht unter ein Business Visa fällt
Die rechtliche Abgrenzung basiert auf arbeits-, steuer- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Während ein Business Visa geschäftliche Präsenz ohne Eingriff in den lokalen Arbeitsmarkt ermöglicht, bedeutet produktive Tätigkeit eine direkte Teilnahme an der wirtschaftlichen Wertschöpfung – und ist damit genehmigungspflichtig.
Risiken bei falscher Visawahl:
- Einreisesperren
- Geldbußen
- sofortiger Aufenthaltsverlust
- Reputationsrisiken für das entsendende Unternehmen
Internationale Beispiele im Vergleich
🇩🇪 Deutschland
- Business Visa erlaubt geschäftliche Termine und Besuche
- Arbeitserlaubnis erforderlich, wenn eine aktive Beschäftigung oder Dienstleistung erbracht wird – etwa über die Blaue Karte EU oder ein Fachkräftevisum
🇺🇸 USA
- B‑1 Business Visa: nur für geschäftliche Kontakte
- H‑1B, L‑1 oder O‑1 Visa: notwendig für produktive Mitarbeit, etwa in Projekten oder bei längerfristiger Entsendung
🇨🇦 Kanada
- Business Visa: erlaubt ausschließlich geschäftliche Reisetätigkeit
- Work Permit verpflichtend bei produktiver Tätigkeit, oft mit LMIA (Labour Market Impact Assessment)
🇬🇧 Vereinigtes Königreich
- Standard Visitor Visa (Business): keine Erwerbstätigkeit zulässig
- Skilled Worker Visa: erforderlich für jede Art produktiver Arbeit
🇦🇺 Australien
- Subclass 600 (Business Stream): für Geschäftstermine ohne Arbeitsausübung
- Temporary Skill Shortage (TSS) Visa: bei tatsächlicher Mitarbeit, z. B. in IT, Technik oder Beratung
Business Visa und Arbeitserlaubnis im Vergleich
Business Visa
- Zweck: Für kurzfristige, nicht-produktive geschäftliche Tätigkeiten im Ausland
- Erlaubte Aktivitäten:
- Teilnahme an Meetings und Konferenzen
- Vertragsverhandlungen
- Geschäftsanbahnung und Networking
- Marktrecherche
- Nicht erlaubt:
- Jegliche Form produktiver, vergüteter Arbeit
- Operative Projektmitarbeit
- Technische Dienstleistungen vor Ort
- Gültigkeitsdauer: In der Regel kurzfristig (meist 30 bis 90 Tage)
- Genehmigungsverfahren:
- Einfaches Visumverfahren über Konsulat oder Botschaft
- Keine arbeitsrechtliche Prüfung erforderlich
- Oft Digital
- Risiken bei Fehlverwendung:
- Bußgelder
- Einreiseverweigerung oder Ausweisung
- Künftige Einreisesperren
Arbeitserlaubnis (Work Permit)
- Zweck: Für produktive, bezahlte Tätigkeiten oder Anstellungen im Ausland
- Erlaubte Aktivitäten:
- Projektarbeit
- Operative Mitarbeit
- Technische Einsätze
- Beschäftigung bei einem lokalen Arbeitgeber
- Erforderlich bei:
- Direkter wirtschaftlicher Wertschöpfung
- Kundeneinsätzen
- Langfristigen oder wiederholten Auslandsaufenthalten mit Arbeitsbezug
- Gültigkeitsdauer:
Mittel- bis langfristig (mehrere Monate bis mehrere Jahre, je nach Land) - Genehmigungsverfahren:
- Detaillierter Antrag bei den zuständigen Behörden
- Oft verbunden mit:
- Arbeitsmarktzugang (z. B. LMIA, Vorrangprüfung)
- Mindestgehalt oder Qualifikationsnachweisen
- Ggf. Arbeitgeberbindung
- Rechts- und Planungssicherheit:
- Klare Legalisierung der Tätigkeit
- Schutz vor arbeits- oder aufenthaltsrechtlichen Verstößen
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- Ob für einen geplanten Aufenthalt ein Business Visa oder eine Work Permit erforderlich ist
- Welche landesspezifischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- Welche Risiken bestehen – inkl. Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der lokalen Compliance
Fazit: Rechtssicherheit durch präzise Visumswahl
Der Unterschied zwischen Business Visa und Arbeitserlaubnis ist rechtlich eindeutig – sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Bereits bei kurzfristigen Auslandseinsätzen kann die falsche Visumskategorie schwerwiegende Folgen haben.
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