Reise- und Gesundheitsschutz bei Auslandsreisen – Welche Pflichten haben Unternehmen?
Internationale Geschäftsreisen und Auslandseinsätze sind in vielen Unternehmen längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Doch mit dem Entsenden von Mitarbeitenden ins Ausland gehen auch besondere Pflichten für Arbeitgeber einher – insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Die zentrale rechtliche Grundlage dafür bildet die sogenannte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine gesetzlich verankerte Pflicht (§ 618 BGB) und besagt, dass Arbeitgeber alles Zumutbare unternehmen müssen, um die Gesundheit, das Leben und das Wohl ihrer Mitarbeitenden zu schützen – auch außerhalb des regulären Arbeitsplatzes und besonders bei Auslandsreisen.
Rechtlicher Hintergrund
Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers auch aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten, aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie aus internationalen Richtlinien (z. B. ISO 31030 zur Reisesicherheit). Bei Auslandsentsendungen oder Geschäftsreisen bedeutet das konkret:
- Information über Gesundheits-, Sicherheits- und politische Risiken im Zielland
- Organisation geeigneter Auslandskrankenversicherungen
- Bereitstellung von Notfallplänen, Ansprechpartnern und Rückholoptionen
- Sicherstellung medizinischer Versorgung (Impfungen, Vorsorge, Zugang zu Ärzten)
- Schutz vor arbeitsbedingtem Stress, Überlastung und Isolation
Wer trägt Verantwortung?
Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber, nicht beim reisenden Mitarbeitenden. Dieser muss sich auf den Schutz und die Vorbereitung durch das Unternehmen verlassen können. Kommt es z. B. im Ausland zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung und es stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber keine ausreichende Vorsorge getroffen hat, können rechtliche Konsequenzen drohen – etwa in Form von Schadensersatz- oder Regressforderungen.
Reisewarnungssystem: Digitale Sicherheit in Echtzeit
Ein zentrales Instrument zur Erfüllung dieser Fürsorgepflicht ist das Reisewarnungssystem von premote. Es bietet Unternehmen eine smarte Lösung zur Risikobewertung und Mitarbeiterwarnung – in Echtzeit.
Wie funktioniert das Feature für Reisewarnungen?
- Automatisierte Sicherheitswarnungen für politische Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Unfälle etc.
- Lokalisierung von Mitarbeitenden im Risikogebiet
- Echtzeit-Benachrichtigungen per E-Mail oder App
- Übersichtliche Gefahrenkarten und Risikobewertungen weltweit
- Möglichkeit zur sofortigen Kontaktaufnahme mit betroffenen Mitarbeitenden
So hilft premote beim Schutz der Mitarbeitenden:
Durch die Integration von premote in die Reisesicherheitspraxis können Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber effektiv nachkommen. Wir unterstützen Sie dabei:
- Frühzeitige Information bei Krisen oder Gesundheitsgefahren im Reiseland
- Gezielte Kommunikation mit gefährdeten Mitarbeitenden
- Schnelle Entscheidungsfindung bei Evakuierungen oder Reiseabbrüchen
- Dokumentation der Fürsorgepflicht-Erfüllung gegenüber Versicherern und Behörden
Auslandskrankenversicherung als Pflichtbaustein des Gesundheitsschutzes
Ein zentraler Teil der Vorsorge ist eine geeignete Auslandskrankenversicherung. Diese schützt nicht nur den Mitarbeitenden vor untragbaren Kosten, sondern auch das Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Gerade außerhalb Europas ist eine umfassende Versicherung unverzichtbar, da gesetzliche Krankenkassen in der Regel keinen oder nur sehr begrenzten Schutz bieten.
Leistungen einer guten Auslandskrankenversicherung für Mitarbeitende:
- Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen
- Rücktransport ins Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit
- Telemedizinische Beratung und Dolmetscher-Services
- Absicherung bei Infektionskrankheiten, Unfällen oder plötzlichen Komplikationen
- Optional: Psychologische Betreuung oder Krisenunterstützung
Work and Travel: Fürsorgepflicht auch bei atypischen Einsätzen
Die Fürsorgepflicht greift nicht nur bei klassischen Geschäftsreisen, sondern auch bei anderen Auslandsaufenthalten im beruflichen Kontext – etwa bei Work and Travel, freiwilligen Auslandseinsätzen, internationalen Praktika oder Forschungsaufenthalten. Auch hier ist es Aufgabe des Unternehmens, geeignete Maßnahmen zu treffen – insbesondere im Hinblick auf die Auslandskrankenversicherung für Work and Travel und die damit verbundenen Risiken.
Fazit: Arbeitgeberpflicht bei Auslandsreisen ernst nehmen
Unternehmen, die aktiv für den Schutz ihrer Arbeitnehmer sorgen, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch im Hinblick auf ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels spielt verantwortungsvolles Handeln eine wichtige Rolle beim Employer Branding. Eine klar geregelte Reisesicherheits- und Gesundheitsstrategie signalisiert: Wir kümmern uns – auch im Ausland.
Die rechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet nicht an der Landesgrenze. Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden, müssen sich umfassend um deren Schutz kümmern – angefangen bei der Information über Risiken bis hin zum Abschluss einer leistungsstarken Auslandskrankenversicherung. Die Kombination aus Verantwortung, Voraussicht und konkreten Maßnahmen ist nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch Ausdruck moderner Unternehmenskultur.
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