Was ist die G35 Untersuchung?
Die G35 Untersuchung – auch bekannt als „Tropen-, Subtropen- und sonstige Auslandstauglichkeit“ – ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie dient dazu, die Tropentauglichkeit von Mitarbeitenden zu prüfen, die ins Ausland entsendet werden – insbesondere in Regionen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko.
Ziel der G35 ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Mitarbeitende den physischen und psychischen Anforderungen in besonderen Klimazonen gewachsen sind.
Ist die G35 Untersuchung Pflicht?
Die G35 Untersuchung ist nicht automatisch verpflichtend, kann aber im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorsorgeuntersuchung Pflicht werden, wenn bestimmte Einsatzbedingungen gegeben sind. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, wenn diese in Gesundheitsgefährdende Regionen entsendet werden. In bestimmten Fällen – etwa bei dauerhaftem Aufenthalt in tropischen Gebieten – kann die Untersuchung verpflichtend sein.
Wichtig: Die Untersuchung darf nur durch einen Betriebsarzt oder eine entsprechend qualifizierte arbeitsmedizinische Fachkraft durchgeführt werden.
Was gehört zur G35 Arbeitsuntersuchung?
Die G35 Arbeitsuntersuchung umfasst mehrere Bestandteile:
- Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung: Herz, Kreislauf, Lunge und Allgemeinzustand
- Laboruntersuchungen: Blutbild, Leberwerte, ggf. Tropenkrankheiten
- Impfstatusprüfung: Beratung und ggf. Impfungen gegen Tropenkrankheiten
- Beratung: Informationen zu Hygiene, Ernährung und Verhalten im Ausland
Je nach Zielregion kann die Untersuchung individuell angepasst werden.
Wer benötigt eine G35 Untersuchung?
Eine G35 Untersuchung ist insbesondere relevant für:
- Mitarbeiter von Unternehmen mit Projekten in Afrika, Südamerika, Südostasien
- Entwicklungshelfer und NGO-Mitarbeitende
- Mitarbeiter von Bundeswehr, Auswärtigem Amt oder internationalen Organisationen
- Bau- und Montagearbeiter im Ausland
Auch freiwillige Entwicklungshelfer und Journalisten können von der Untersuchung profitieren, um ihre Tropentauglichkeit zu prüfen.
Fazit: Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflicht?
Die betriebsärztliche Untersuchung Pflicht ist abhängig vom konkreten Einsatzgebiet und der Dauer des Auslandseinsatzes. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber bei Tätigkeiten in tropischen oder risikobehafteten Regionen eine G35 Untersuchung anbieten – im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht und zur Absicherung der eigenen Belegschaft.
Eine gut geplante G35 Untersuchung erhöht nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern reduziert auch krankheitsbedingte Ausfälle im Auslandseinsatz.