Workations und internationale Dienstreisen
Workations und internationale Dienstreisen bergen ebenfalls das Risiko, das im Zielland bereits durch eine berufliche Tätigkeit während eines Aufenthalts eine Betriebsstätte begründet wird. Die lokalen Gesetze müssen hierbei beachtet werden. Indikatoren sind hierbei beispielsweise (aber nicht abschließend):
- die Art der Tätigkeit,
- die Aufenthaltsdauer,
- Rolle / Seniorität / Vertretungsbefugnis der reisenden Person
- Beurteilung der Dauerhaftigkeit Ortes an dem die Tätigkeit ausgeführt wird
Weitere Indikatoren variieren pro Land.
Betriebsstättenrisiko und Steuerpflicht
Wenn ein Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte begründet, kann dies zu einer Steuerpflicht im betreffenden Land führen. Das Unternehmen muss dann in der Regel eine Steuererklärung im Ausland abgeben und dort Steuern zahlen. Die Steuerpflicht kann auch Auswirkungen auf die Verrechnungspreise, die Gewinnabgrenzung und den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ländern haben.
Vermeidung des Betriebsstättenrisikos
Um das Betriebsstättenrisiken zu vermeiden oder zumindest vorab zu erkennen, sollten Unternehmen ein Compliance Management System (CMS) für grenzüberschreitende Tätigkeiten implementieren, mit dem sichergestellt wird das Risiken frühzeitig erkannt oder retrospektiv gemeldet werden können.
Es ist ratsam bei regelmäßigen Dienstreisen oder Workations im Ausland einen automatisiertes, softwaregestütztes CMS zu verwenden um Meldepflichten und Bescheinigungswesen, sowie Risiken zu erkennen und durchzuführen.
Fazit
Das Betriebsstättenrisiko ist ein wichtiger Faktor, den Unternehmen bei der Geschäftstätigkeit im Ausland beachten sollten. Ein hohes Aufkommen an Workations und internationalen Dienstreisen kann schnell dazu führen, dass Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte begründen und dadurch steuerpflichtig wird. Moderne Travel Compliance Automation Systeme können hierbei unterstützen und viele Stunden manueller Arbeit, sowie Risiken reduzieren.
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