Gibt es ein Digital Nomad Visa für Rumänien?
Ja, aber es betrifft deutsche Staatsangehörige nicht. Rumänien hat mit der Ergänzung von Art. 2 lit. n⁴ der OUG 194/2002 (eingeführt durch Legea nr. 22/2022) einen eigenen rechtlichen Status für "nomazi digitali" geschaffen – explizit für Drittstaatsangehörige. Das offizielle Legislativportal des rumänischen Justizministeriums definiert den Begriff so: Ein "nomad digital" ist eine ausländische Person, die bei einem außerhalb Rumäniens registrierten Unternehmen beschäftigt ist und ihre Dienstleistungen per IT- und Kommunikationstechnologie erbringt, oder die ein solches Unternehmen besitzt und ihre Tätigkeit remote ausübt.
Deutsche Staatsangehörige sind EU-Bürger:innen, keine Drittstaater:innen. Die Vorschrift gehört zum rumänischen Ausländerrecht (OUG 194/2002, "regimul străinilor") und betrifft sie damit gar nicht – sie benötigen für eine Workation in Rumänien kein Visum.
Voraussetzungen für das rumänische Digital Nomad Visum
Für Drittstaatsangehörige listet das offizielle eViza-Portal des rumänischen Außenministeriums (Ministerul Afacerilor Externe) die Anforderungen auf. Zentral ist der Arbeitsvertrag: "The employment contract, in original form, [...] concluded with a company registered outside Romania, proving the provision of remote services through the use of information and communication technology, [...] for at least three years at the date of his visa application" – also mindestens drei Jahre ununterbrochene Tätigkeit für den ausländischen Arbeitgeber.
Hinzu kommt eine Einkommensschwelle: "Proof of means of subsistence [...] in the amount of at least three times the average gross monthly salary in Romania for each of the last 6 months prior to the date of submission of the visa application, as well as for the entire period covered by the visa." Das bedeutet mindestens das Dreifache des rumänischen Durchschnittsbruttogehalts, nachgewiesen über sechs Monate. Weitere Dokumente laut eViza: eine Absichtserklärung ("Letter of Intent"), Steuer- und Ansässigkeitsnachweis, eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung, ein Unterkunftsnachweis und ein Führungszeugnis.
Deutsche als EU-Bürger:innen: Freizügigkeit statt Visum
Für deutsche Staatsangehörige stellt sich diese Frage nicht. Rumänien ist seit 2007 EU-Vollmitglied. Als Unionsbürger:innen genießen Deutsche in Rumänien volle Personenfreizügigkeit – keine Visumpflicht, keine Arbeitserlaubnispflicht, keine Beschränkung der Aufenthaltsdauer aus einwanderungsrechtlicher Sicht. Wer remote aus Rumänien für den deutschen Arbeitgeber arbeitet oder dorthin entsandt wird, benötigt dafür keinen Aufenthaltstitel.
Die für deutsche Arbeitgeber tatsächlich relevante Frage betrifft nicht das Aufenthaltsrecht, sondern die Sozialversicherung – und hier gilt dieselbe Logik wie bei jedem anderen EU-Land.
A1-Bescheinigung statt Visum: Rumänien ist EU-Mitglied
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Grundregel für Entsendungen innerhalb der EU so: "Sind diese Personen nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig (sogenannte Entsendung), gilt ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaates." Und weiter: "Arbeitnehmer*innen, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU [...] tätig sind."
Rumänien fällt als EU-Mitgliedstaat ohne jede Sonderregelung unter die Koordinierung nach VO (EG) 883/2004 – dasselbe Formular, derselbe Prozess wie bei einer Dienstreise nach Frankreich oder Polen. Der bestehende premote Country-Explorer-Eintrag zu Rumänien bestätigt das für die Entsendepraxis: Liegt eine A1-Bescheinigung vor, bleibt die/der Arbeitnehmer:in vom Heimatland versichert; ohne A1 gelten die rumänischen Sozialversicherungsvorschriften.
Die 183-Tage-Steuerbefreiung für "digitale Nomaden" – nicht für Entsandte
Rumänien hat zusätzlich eine steuerliche Sonderregel, die oft mit der A1-Logik verwechselt wird. Die CECCAR Business Magazine (offizielle Standesorganisation der rumänischen Wirtschaftsprüfer) beschreibt die mit Legea nr. 69/2023 eingeführte Regel: Die Steuerbefreiung von Einkommen- und Sozialversicherungsbeiträgen gilt für "nomazii digitali prezenți pe teritoriul României pentru o perioadă [...] care nu depășesc 183 de zile pe parcursul oricărui interval de 12 luni consecutive" – also für digitale Nomaden mit einem Aufenthalt von maximal 183 Tagen je 12-Monats-Zeitraum.
Entscheidend für Arbeitgeber: Diese Befreiung bezieht sich exakt auf denselben engen "nomad digital"-Status aus dem Ausländerrecht (OUG 194/2002) – also auf Drittstaatsangehörige mit Visum. Für eine aus Deutschland entsandte, sozialversicherungspflichtige Person mit A1-Bescheinigung gilt diese Steuerbefreiung nicht automatisch. Wer das verwechselt, riskiert eine falsche steuerliche Einordnung der Entsendung.
Rumänien im Vergleich: EU-Bürger:innen vs. Drittstaater
| Merkmal | EU-Bürger:innen (z. B. Deutschland) | Drittstaater (z. B. USA) |
|---|---|---|
| Aufenthaltsrecht | Personenfreizügigkeit, keine Visumpflicht | "Nomad digital"-Visum nach OUG 194/2002 |
| Einkommensschwelle | Keine | 3-faches rumänisches Durchschnittsgehalt, 6 Monate nachgewiesen |
| Mindest-Betriebszugehörigkeit | Nicht relevant | Mindestens 3 Jahre beim ausländischen Arbeitgeber |
| Sozialversicherung | A1-Bescheinigung nach VO (EG) 883/2004 | Nicht Gegenstand des Visums |
| 183-Tage-Steuerbefreiung (Legea 69/2023) | Gilt nicht automatisch für Entsandte mit A1 | Gilt für den "nomad digital"-Status bis 183 Tage/12 Monate |
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für HR- und Global-Mobility-Teams ergibt sich eine klare Prüfreihenfolge: Erstens die Staatsangehörigkeit prüfen – deutsche und andere EU-Staatsangehörige benötigen kein Visum für Rumänien. Zweitens die A1-Bescheinigung für Entsendungen und Workations sicherstellen, da Rumänien regulär zum EU-Geltungsbereich zählt. Drittens: Die 183-Tage-Steuerbefreiung nach Legea 69/2023 nicht automatisch auf entsandte EU-Mitarbeitende übertragen – sie gilt für den engen Drittstaaten-"nomad digital"-Status, nicht für A1-Fälle. Nur wenn im Team Drittstaatsangehörige remote aus Rumänien arbeiten sollen, wird das eViza-Verfahren mit seinen Einkommens- und Betriebszugehörigkeitsschwellen relevant. Tools wie premote helfen, A1-Bescheinigungen für EU-Länder wie Rumänien automatisiert zu erfassen und von den komplexeren Drittstaaten-Fällen zu unterscheiden.
FAQ
Brauchen deutsche Staatsangehörige ein Digital Nomad Visa für Rumänien?
Nein. Als EU-Bürger:innen genießen Deutsche in Rumänien volle Personenfreizügigkeit. Das rumänische "nomad digital"-Visum nach OUG 194/2002 richtet sich ausschließlich an Drittstaatsangehörige.
Gilt die A1-Bescheinigung für Rumänien?
Ja. Rumänien ist EU-Mitgliedstaat (seit 2007) und fällt damit regulär unter die A1-Koordinierung nach VO (EG) 883/2004 – wie jeder andere EU-Staat.
Gilt die 183-Tage-Steuerbefreiung für entsandte deutsche Mitarbeitende?
Nicht automatisch. Die Befreiung nach Legea nr. 69/2023 bezieht sich auf den engen "nomad digital"-Status des Ausländerrechts (Drittstaatsangehörige) – nicht auf regulär entsandte, sozialversicherungspflichtige EU-Mitarbeitende mit A1-Bescheinigung.
Wer kann das rumänische Digital Nomad Visum beantragen?
Ausschließlich Drittstaatsangehörige mit mindestens dreijähriger Tätigkeit für einen außerhalb Rumäniens registrierten Arbeitgeber und einem Einkommen von mindestens dem Dreifachen des rumänischen Durchschnittsgehalts, nachgewiesen über sechs Monate.
Was gilt, wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt?
Dann greifen laut premote Country-Explorer die rumänischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein rumänischer Arbeitgeber verhalten.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.
"