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Lettland
Regularien für das Arbeiten in Lettland
Überblick
Lettland entwickelt sich zunehmend zu einem attraktiven Ziel für flexible Arbeitsmodelle wie Workations und kurzfristige Dienstreisen. Wer jedoch vorübergehend beruflich in Lettland tätig wird, sollte wissen, dass auch bei kürzeren Einsätzen bestimmte gesetzliche Anforderungen gelten. Dazu zählen mögliche Anmeldepflichten für entsandte Beschäftigte, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie Fragen rund um Vergütung, Arbeitszeiten und Sozialversicherung. Auch ohne langfristigen Aufenthalt kann eine berufliche Tätigkeit administrative Pflichten auslösen. Dieser Überblick zeigt, welche Regeln bei beruflichem Arbeiten in Lettland relevant sind – praxisorientiert und abgestimmt auf die aktuelle Gesetzeslage.
EU Entsenderichtlinie
Welche Anforderungen gelten?
Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Lettland entsenden, müssen vor Beginn der Entsendung eine Meldung über die Entsendung einreichen.
Notwendige Dokumente
Die Anmeldung muss schriftlich und in lettischer Sprache erfolgen und die folgenden Angaben enthalten:
- Ausländischer Arbeitgeber (rechtlicher Name, Registrierungsnummer, Anschrift und Namen der unterschriftsberechtigten Person(en) in den Leitungsorganen sowie deren Kontaktdaten)
- Persönliche Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern (Namen, Nummer des Ausweises)
- Dauer der Entsendung, einschließlich Beginn und Beendigung der gesamten Arbeit/Dienstleistung Arbeitsort in Lettland Vertreter des ausländischen Arbeitgebers in Lettland (Namen und Kontaktdaten)
- Unternehmen, das die entsandten Arbeitnehmer aufnimmt, und Art der Dienstleistungen, die die Entsendung rechtfertigen Arbeitserlaubnis, falls zutreffend
- A1 Bescheinigung für Sozialversicherung
Die Dokumente müssen 2 Jahre lang nach Beendigung der Entsendung aufbewahrt werden. Die Dokumente sollten in der Originalsprache und mit einer polnischen Übersetzung vorliegen. Die Behörden können eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Die Sanktionen hängen von der Art des Verstoßes, der Häufigkeit des Verstoßes, der Schwere des Verstoßes usw. ab.
- Im Allgemeinen können die Geldbußen für Verstöße zwischen 70 und 7.100 EUR pro Fall liegen.
- Die Nichteinhaltung des Mindestlohns wird bei ausländischen Arbeitgebern, die natürliche Personen sind, mit einer Geldstrafe von 430 bis 570 EUR geahndet.
- Handelt es sich bei dem ausländischen Arbeitgeber um eine juristische Person, können die Bußgelder zwischen 850 EUR und 7.100 EUR liegen.
- Verstöße gegen die Beschäftigungsbedingungen können im Allgemeinen mit Geldbußen bis zu 14 000 EUR geahndet werden.
Arbeitsrecht
Mindestlohn
Ab Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Lettland brutto 740 EUR pro Monat. Für zivilrechtliche Verträge entspricht der Mindestlohn ab Januar 2023 einem Stundensatz von 22,80 PLN (ca. 4,85 EUR) pro Arbeitsstunde.
Arbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
Die Nichteinhaltung von dem im Land geltenden Arbeitsrecht kann zusätzlich zu finanziellen Verpflichtungen, Bußgeldern oder Forderungen aus lokalen Kündigungs- und Arbeitszeitgesetzen führen.
Sozialversicherung
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in aus einem EU-Land nach Lettlland entsandt wird, gilt die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit:
- A1 Bescheinigung liegt vor: Arbeitnehmer:in wird weiter vom Heimatland versichert
- ohne A1 Bescheinigung: Es gelten die lettischen Sozialversicherungsvorschriften, und der ausländische Arbeitgeber muss sich wie ein italienischer Arbeitgeber verhalten.
Die Folgen bei Verstoß können umfangreiche Verwaltungspflichten, Beitragsnachzahlungen (verzinst), erhöhtes Prüfungsaufkommen sowie empfindliche Sanktionen sein. Zusätzlich kann erhebliche Rufschädigung in diesem Zusammenhang vorkommen.
Einkommenssteuer
Fernarbeitnehmer:innen sind in Lettland nicht einkommensteuerpflichtig, wenn ihre Anwesenheit dort 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nicht überschreitet. Wenn die 183-Tage-Frist überschritten wird, ist im Allgemeinen der ausländische Arbeitgeber dafür verantwortlich, sich bei der lettischen Steuerbehörde anzumelden, Schattenlohnlisten zu führen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Wenn in Lettland Einkommenssteuer fällig ist, gibt es zwei Möglichkeiten für die Zahlung:
- Der ausländische Arbeitgeber meldet sich als Steuerzahler in Lettland an (dies bedeutet, dass er eine Schattenlohnliste führt und somit eine Quellensteuerpflicht für den ausländischen Arbeitgeber entsteht)
- Der Fernarbeitnehmer meldet sich selbst als Steuerzahler an (in diesem Fall ist der Fernarbeitnehmer für die Meldung und Entrichtung der Steuern auf sein Einkommen in Lettland verantwortlich, der ausländische Arbeitgeber hat keine Quellensteuerpflicht)
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, häufig jedoch entsteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Zielland, woraus weitere, umfangreiche Konsequenzen für die Mitarbeitenden und das Unternehmen entstehen können.
Einreise & Visa
Internationale Tätigkeiten erfordern die exakte Einhaltung internationaler Visums- und Einreisebestimmungen. Hierfür ist die reisende Person, die Art der Tätigkeit, der Aufenthaltszweck und die Dauer ausschlaggebend, ob ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder weitere, spezielle Erlaubnisse notwendig sind.
Die Folgen bei Verstoß können Einreiseverbote und damit einhergehende Umsatzausfälle, Sanktionen, Bußgelder und Rufschädigung sein.
Betriebsstätte
Im Ausland tätige Mitarbeitende können durch ihre Tätigkeiten im Zielland eine Betriebsstätte begründen und damit eine Kette von finanziellen und administrativen Konsequenzen für Unternehmen auslösen.
Die Folgen bei Verstoß können je nach Situation unterschiedlich sein, aber jede Betriebsstätte verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Neben der Registrierung, Gewinnzuweisung, Einreichung der Körperschaftsteuererklärung entstehen in der Regel ebenfalls Lohnsteuerverpflichtungen.
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