Was ist ein Certificate of Coverage?
Ein Certificate of Coverage (Bescheinigung über die weitere Anwendung der Rechtsvorschriften) ist der Nachweis, dass eine Person bei einem Auslandseinsatz weiterhin ausschließlich der Sozialversicherung ihres Heimatlands unterliegt – und damit von der Sozialversicherungspflicht im Einsatzland befreit ist. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn zwei Länder ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (in den USA "Totalization Agreement" genannt) geschlossen haben, das außerhalb der EU/EWR/Schweiz-Koordinierung greift.
Der Begriff ist ein Sammelbegriff: Je nach Länderpaar heißt das konkrete Formular unterschiedlich – zwischen Deutschland und den USA etwa D/USA 101, im Vereinigten Königreich CA9107. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz übernimmt stattdessen die A1-Bescheinigung diese Funktion.
Wofür braucht man ein Certificate of Coverage?
Ohne Koordinierung würden Beschäftigte bei Auslandseinsätzen häufig doppelt zur Sozialversicherung herangezogen: einmal im Heimatland, einmal im Einsatzland. Die US-amerikanische Sozialversicherungsbehörde SSA beschreibt den Zweck bilateraler Abkommen so: "International Social Security agreements, often called 'Totalization agreements,' have two main purposes. First, they eliminate dual Social Security taxation, the situation that occurs when a worker from one country works in another country and is required to pay Social Security taxes to both countries on the same earnings. Second, the agreements help fill gaps in benefit protection for workers who have divided their careers between the United States and another country."
Die USA haben nach Angaben der SSA 30 solcher Abkommen geschlossen – darunter mit Deutschland (seit 1. Dezember 1979), dem Vereinigten Königreich (seit 1. Januar 1985), Kanada (seit 1. August 1984), der Schweiz (seit 1. November 1980) und Australien (seit 1. Oktober 2002). Jedes Abkommen funktioniert nach demselben Grundprinzip: Wer nachweislich weiter im Heimatland versichert ist, muss im Einsatzland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen – und umgekehrt.
Certificate of Coverage vs. A1-Bescheinigung
Für deutsche Arbeitgeber ist die entscheidende Unterscheidung: Innerhalb von EU, EWR und Schweiz regelt die A1-Bescheinigung die Zuständigkeit einheitlich über die EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009. Für alle anderen Länder mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen – etwa USA, Kanada, Indien oder Australien – gilt stattdessen ein länderspezifisches Certificate-of-Coverage-Formular.
| Merkmal | A1-Bescheinigung | Certificate of Coverage (bilateral) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | EU, EWR, Schweiz | Länder mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen (z. B. USA, UK, Kanada, Indien, Australien) |
| Rechtsgrundlage | VO (EG) 883/2004 & 987/2009 | Jeweiliges bilaterales Abkommen |
| Formular | Einheitliches EU-Formular A1 | Länderspezifisch, z. B. D/USA 101 (Deutschland-USA), CA9107 (UK) |
| Abgedeckte Zweige | Alle Sozialversicherungszweige | Meist nur einzelne Zweige, z. B. nur Rentenversicherung |
| Antragstelle (Deutschland) | Krankenkasse bzw. DRV | Krankenkasse (Einzugsstelle) oder GKV-Spitzenverband/DVKA |
Deutschland-USA: das Formular D/USA 101
Für Entsendungen zwischen Deutschland und den USA gilt das Deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen vom 7. Januar 1976. Es deckt laut DVKA ausschließlich die Rentenversicherung ab. Der Nachweis heißt D/USA 101 und wird laut DVKA "bei der gesetzlichen Krankenkasse, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden (Einzugsstelle) oder dem GKV-Spitzenverband, DVKA, sofern keine Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzuführen sind" beantragt.
Die Entsendung ist auf maximal fünf Jahre befristet: "Für sie gelten für die maximal fünfjährige Dauer der Entsendung in die USA weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Wenn der Einsatz im Voraus auf mehr als 5 Jahre befristet ist, ist eine Entsendung im Sinne des Abkommens nicht möglich." Anträge sind laut DVKA seit einiger Zeit ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Ist absehbar, dass ein Einsatz länger als fünf Jahre dauert, bleibt die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften nur über eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA möglich.
Mehr Details zur deutsch-amerikanischen Konstellation – inklusive der fehlenden Krankenversicherungs-Abdeckung – im Artikel A1-Bescheinigung USA.
Certificate of Coverage in anderen Ländern
Auch andere Länder mit US-Abkommen oder eigenen bilateralen Vereinbarungen nutzen eigene Formulare. Im Vereinigten Königreich beantragen Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder bevollmächtigte Agenten laut GOV.UK das Formular CA9107 bei HMRC – allerdings nur für eine festgelegte Länderliste außerhalb der EU/EWR/Schweiz-Koordinierung: "You can apply if you're going to work in: Barbados, Bermuda, Canada, Chile, Guernsey, India, Israel, Jamaica, Japan, Jersey, Mauritius, the Philippines, Republics of former Yugoslavia […], South Korea, Turkey, USA." Für EU-Länder, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz gilt laut GOV.UK ein anderes, EU-Koordinierungs-Verfahren.
| Land | Formular/Bezeichnung | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Deutschland ↔ USA | D/USA 101 | Krankenkasse (Einzugsstelle) oder GKV-Spitzenverband/DVKA |
| Vereinigtes Königreich | CA9107 | HMRC |
| Kanada ↔ USA | CPT56A bzw. QUE/USA 101 (Québec) | Canada Revenue Agency bzw. Retraite Québec |
| Schweiz ↔ USA/EU-Drittstaaten | Bescheinigung A1/CoC | Ausgleichskasse (EAK) |
Zu den einzelnen Länderfällen mit Deutschland-Bezug siehe auch Digital Nomad Visa Kanada, Digital Nomad Visa Australien und A1-Bescheinigung Schweiz.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Unternehmen mit internationalen Teams heißt das: Die A1-Logik aus dem EU-Geschäft lässt sich nicht automatisch auf Drittstaaten übertragen. Sobald eine Entsendung oder Workation außerhalb von EU, EWR und Schweiz stattfindet, muss zuerst geprüft werden, ob überhaupt ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Formular-Nachweis existiert – und falls ja, welche Stelle zuständig ist, welche Zweige abgedeckt sind und wie lange die Befreiung gilt. Tools wie premote helfen, neben der A1-Bescheinigung auch länderspezifische Certificate-of-Coverage-Verfahren automatisiert zu erkennen, zu beantragen und Fristen zu überwachen.
FAQ
Was ist ein Certificate of Coverage?
Der Nachweis, dass eine Person bei einem Auslandseinsatz weiterhin der Sozialversicherung ihres Heimatlands unterliegt und daher von der Sozialversicherungspflicht im Einsatzland befreit ist – Grundlage ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen zwei Ländern.
Ist das Certificate of Coverage dasselbe wie die A1-Bescheinigung?
Nein, aber funktional vergleichbar: Die A1-Bescheinigung gilt nur innerhalb von EU, EWR und der Schweiz. Für alle anderen Länder mit einem bilateralen Abkommen – etwa die USA – gilt ein eigenes, länderspezifisches Certificate-of-Coverage-Formular wie das D/USA 101.
Wie heißt das Formular für Entsendungen zwischen Deutschland und den USA?
D/USA 101. Es wird bei der zuständigen Krankenkasse (Einzugsstelle für Rentenversicherungsbeiträge) oder beim GKV-Spitzenverband, DVKA, beantragt.
Wie lange gilt ein Certificate of Coverage für die USA?
Für Entsendungen aus Deutschland maximal fünf Jahre. Für längere Einsätze ist eine Ausnahmevereinbarung über die DVKA erforderlich.
Gilt das Certificate of Coverage auch für die Krankenversicherung?
In der Regel nicht. Die meisten bilateralen Sozialversicherungsabkommen – etwa das deutsch-amerikanische – decken ausschließlich die Rentenversicherung ab. Eine private Auslandskrankenversicherung wird für die Zeit im Ausland dringend empfohlen.
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